Ich habe Euch in dem Blogeintrag mit der Soforthilfe von vor einigen Tagen noch versprochen, dass ich Euch Optionen aufzeige, die es möglich machen an die Corona-Sofort-Hilfe zu gelangen. Im Vorfeld möchte ich aber schon erwähnen, dass ich keines dieser Beispiele für mich berücksichtigt habe. Sie bewegen sich aber durchaus im legalen Rahmen – Rechtssicherheit hiermit allerdings ausdrücklich ausgeschlossen.
Variante 1: Gut Ding will Weile haben.
Ich erhalte die Soforthilfe wenn ich keine Einnahmen darstellen kann. Kein Problem also, wenn der Laden geschlossen ist. Nach Möglichkeit mindestens die Monate April, Mai, Juni. Mit null Einkünften erhalte ich volle 9.000 Euro (ausgehend von einem Kleinstunternehmen bis 5 Mitarbeiter und betrieblichen Kosten von mind. 3.000 Euro im Monat). Als Ladenbesitzer ist diese Variante nicht leicht umzusetzen, weil es wirklich der Notwendigkeit bedarf, keinerlei Einkünfte zu haben. Sollte man seien Laden im Mai wieder öffnen dürfen, hat man, wie schon am Beispiel der vorangegangenen Einträge, leider verloren. Bei einem Betrieb der keinen direkten Kundenverkehr hat, ist es aber durchaus einfacher zu gestalten.
Es heisst ganz klar, dass ich in den Monaten April, Mai und Juni keine Einkünfte haben darf. Es heisst aber nicht, dass ich nicht arbeiten darf. Soll heißen: Ich kann jeden Auftrag, den meine Firma erreicht ordnungsgemäß abarbeiten, nur darf ich die Rechnung nicht in den Monaten April, Mai, Juni stellen. Wenn ich also genügend Kapital in der Hinterhand habe, dann arbeite ich drei Monate durch und schreibe alle Rechnungen erst im Juli. Somit habe ich null Umsatz in den drei im Antrag relevanten Monaten erwirtschaftet und komme in den Genuss von 9.000 Euro von Vater Staat. Geschenkt und sogar legal, wenn ich nachweisen kann, dass ich Liquiditätsprobleme hatte, was bei drei Monaten ohne Rechnungsausgang gar nicht so schwierig ist.
Dass man im Juli dann mal eben eine Rechnung mit einem fünf- oder sechsstelligen Betrag für die Leistungen der letzten drei Monate schreibt und auch bezahlt bekommt, spielt antragstechnisch keine Rolle. Bei Firmen, die keinen Wareneinsatz haben, sondern nur ihr geistiges Gut verkaufen, eine sehr interessante Variante.
Variante 2: Wilde Sau.
Ihr habt sowieso kein Bock mehr auf die nichts einbringende Ich-AG? Habt die Schnauze voll täglich unter Mindestlohn zu arbeiten, weil der Arbeitstag eines Selbständigen halt nicht nur acht, sondern 12 oder mehr Stunden abverlangt? Dann schlage ich folgende Methode vor, die selbst mein Steuerberater als lustig und überlegenswert bewertete.
Schaffe dir ein Liquiditätsproblem, indem du zum nächsten Getränkemarkt fährst und dein Firmen-Transporter bis unter das Dach voll mit alkoholhaltigen Getränken lädst und sie schön auf Firmenkosten bezahlst – für das anstehende Betriebsjubiläum. Und komm mir jetzt nicht damit, dass Du kein Betriebsjubiläum hast, weil deine Firma erst 3,805137 Jahre am Start ist. Mensch, sei mal kreativ! 3,805137 Jahre bedeuten 33.333 Stunden. Rechne das mal hoch und berücksichtige auch Minuten oder gar Sekunden, dann wird es dir leicht fallen an jedem X-beliebigen Tag ein echtes steuerrelevantes Betriebsjubiläum auszurufen!
Danach fährst Du zu deinem Porsche-Händler deines Vertrauens. Bitte aber erst den Transporter mit den Getränken entladen und nicht naschen! Bei aller Krisenstimmung: Drink an Drive ist ein absolutes NoGo! Alternativ ist auch der Audi-Händler eine Alternative. Mit dem klimaegalen SUV Q8 RS mit schlanken 600 PS hilfst Du der Luftverschmutzung sich wieder an die Zeit mit Flugverkehr zu gewöhnen.
Dort least Du Dir ein schönes Auto für schlanke 3.000 EUR Leasingrate in Monat. Merke: Leasingraten werden im Soforthilfe-Antrag berücksichtigt! Wenn Du diese Kosten angibst, deine Arbeit ruhen lässt, weil es einfach geiler ist auf den leeren Autobahnen zu cruisen als im Büro zu sitzen, hast Du null Einkommen und auch als Kleinstunternehmer mit eigentlich nur sehr geringen laufenden Kosten das Recht auf volle 9.000 Euro. Das deckt locker die Spritkosten bei den derzeitigen Preisen.
Nach drei Monaten bist Du natürlich am Arsch. Aber bis dahin hattest Du jede Menge Spaß und mit dem ganzen Alkohol auch jeden Abend null schlechtes Gewissen, weil du es einfach weggetrunken hast. Nach drei Monaten kannst Du dann immer noch Grundsicherung beantragen und die angemeldete Insolvenz ist nicht einmal verschleppt.
Wenn ich Euch jetzt noch schreibe, dass meine Partnerin noch steuerfreies Gehalt aus der Firma ziehen kann, weil sie mich aufgrund der Leberzirrhose pflegen muss… dann wird meine Frau und Lektorin diesen Beitrag leider nicht einstellen.